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Mit der positiv abgeschlossenen Hauptschule, dem Poly oder der gymnasialen Unterstufe bietet die
Fachschule den Einstieg in eine berufsorientierte Ausbildung am Werkstoff Glas. Nach der ersten Klasse können die SchülerInnen den ihren Interessen am besten entsprechenden Fachbereich
wählen. Mehr als ein Drittel der wöchentlichen Unterrichtszeit verbringen die Schüler in kleinen
Gruppen in den Werkstätten.
Im Fachbereich Hohlglasveredelung liegt
der Schwerpunkt auf der Bearbeitung von Gläsern, Vasen, Schalen und Skulpturen durch bemalen,
schleifen, gravieren, ätzen. Die Verbindung von Glasteilen mit Metall oder Stein zu
Beleuchtungskörpern oder Zierobjekten rundet die Ausbildung ab.
In der Flachglasveredelung wird
neben dem großen Bereich Glasbau die Herstellung von Kunstverglasungen und deren Gestaltung durch bemalen,
sandstrahlen und schleifen gelehrt.
Im Fachbereich technisches Glas bzw. Glasinstrumentenbau geht es
um die Herstellung von Apparaturen aus Glas oder Quarzglas für den Einsatz im technischen Bereich
wie sie in Labors und in der Herstellung von elektronischen Bauteilen eingesetzt werden. Dabei
kommt aber auch in diesem Fachbereich die künstlerische Gestaltung von Glasobjekten durch das
Verschmelzen und Verformen von Glas nicht zu kurz.
Am Ende der Fachschul-Ausbildung haben die SchülerInnen im Rahmen einer theoretischen und praktischen Abschlussprüfung
ihre Kenntnisse darzulegen. Diese Abschlussprüfung ist vergleichbar mit dem
Gesellenbrief für den Glaserberuf. Ein Einstieg in die Berufswelt ist nun möglich.
Als ideale Fortsetzung der Fachschul-Ausbildung bietet sich der Besuch des
Aufbaulehrganges an. Dieser dauert 4 Semester
(2 Jahre) und endet mit der Reife- und Diplomprüfung (Matura).
Der Aufbaulehrgang wird in zwei Fachrichtungen
angeboten:
Weitere Informationen
Stundentafel und Anmeldungsformulare finden sie hier bzw. bekommen Sie auch, indem Sie uns anrufen (+43 5337 62623) oder ein E-mail senden an direktion@glasfachschule.ac.at.
Aufnahmekriterien:
Positiver Abschluss der 4. Klasse AHS, HS oder PL.
Eine Aufnahmeprüfung bei AbgängerInnen der Hauptschule ist erforderlich bei: Einstufung in der 2. Leistungsgruppe ab Note: Genügend sowie bei Einstufung in der 3. Leistungsgruppe
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